Informationen zur Barrierefreiheit
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst – schließlich ist sie unser Thema. Diese Seite ist zugleich ein praktisches Beispiel dafür, wie die Pflichtangaben nach Anlage 3 BFSG aussehen können.
Stand der Barrierefreiheit
Wir gestalten diese Website nach den anerkannten Standards EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 (Stufe AA): durchgängige Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Fokus, ausreichende Farbkontraste, sinnvolle Überschriftenstruktur, beschriftete Formularfelder und Statusmeldungen für assistive Technologien.
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über diese Website verkaufen wir digitale Produkte (Download-Dateien) an Verbraucher. Der Bestell- und Bezahlvorgang ist tastaturbedienbar und mit Bildschirmlesegeräten nutzbar gestaltet.
Wie die Anforderungen erfüllt werden
Die Inhalte werden in barrierefreien Formaten bereitgestellt; Bedien-, Identifizierungs- und Zahlungsfunktionen sind so gestaltet, dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Den Bezahlvorgang wickeln wir über Stripe ab.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@bfsg-kit.de – wir helfen weiter und bessern nach.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die von den Ländern gemeinsam errichtete Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.